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Leistungen für Asylbewerber

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Silvia WiegandStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 1 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-149
E-Mail:
Frau Stefanie KlausStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 3 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-243
E-Mail:
Herr Mohamad ZarkawiStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 1 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-144
E-Mail:
Herr Surendra KarkiStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 2 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-245
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Hilfe für Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetzes

Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von 
Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte müssen der Stadt Hörstel zugewiesen 
sein und sich hier aufhalten.

Es werden Anträge entgegen genommen und Leistungen bewilligt.
Informationen für Asylbewerber erhalten Sie bei der 
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Weitere 
Informationen zur Zuwanderung finden Sie beim 
Bundesinnenministerium. Außerdem bietet das Internetportal "Integration in Nordrhein-Westfalen" Informationen über Integrationsangebote.

Integrationsbeauftragten der Bundesregierung 


Bundesinnenministerium / Zuwanderung

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