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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

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Allgemeine Informationen

Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung gem. § 41 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Viertes Kapitel

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, erhalten auf Antrag Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Die Leistungen umfassen

- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe
- Beiträge von Kranken- und
  Pflegeversicherungsbeiträgen
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen.

Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen gem. §§ 82 bis 84 und 90 SGB XII beschaffen können. Anträge von in Hörstel lebenden Personen werden entgegen genommen und bewilligt.

Träger der Grundsicherungsleistungen ist der Kreis Steinfurt.

Weiter Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und beim Landschaftverband Westfalen-Lippe.

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