Inhaltsbereich
Umgebungslärm
Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) ist die Stadt Hörstel verpflichtet, in der Lärmaktionsplanung tätig zu werden. Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine gewisse Lärmbelastung erreicht oder überschritten wird.
Die Verpflichtung für die Stadt Hörstel ergibt sich aus der Vorgabe der EU, dass alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen Belastung pro Jahr und alle Schienenstrecken des Bundes mit mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr in einer Lärmkartierung untersucht werden. Um Hauptverkehrsstraßen handelt es sich bei den Straßen, die als Autobahn, Bundes- oder Landesstraße klassifiziert sind.
Lärmkarten
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat strategische Lärmkarten für alle betroffenen Kommunen, so auch für Hörstel, erarbeitet. In diesen Lärmkarten wird in farbigen Lärmpegelklassen dargestellt, wie laut es außerhalb der Gebäude in einer Höhe von vier Metern ist. Es wird unterschieden zwischen 24-stündigen Lärmbelastungen (Lden) und der nächtlichen (22 bis 6 Uhr) Lärmbelastung (Lnight). Zu finden sind die Lärmkarten auf der Internetseite www.umgebungslaerm.nrw.de unter folgendem Link:
Darüber hinaus kann die Umgebungslärmkartierung für die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes auch unter folgendem Link abgerufen werden:
(Erläuterung: Über die Internetseite https://www.eba.bund.de/laermkartierung wird der Zugang zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes eröffnet. Über die Eingabe der Adresse kann der Schienenverkehrslärm für Grundstücke und Gebäude abgerufen werden. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind etwa Angaben zu der Anzahl der belasteten Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können als PDF-Karten ausgedruckt werden. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an.)
Newsletter und Kontakt: Unter www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte für einen Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderen über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.
Lärmaktionsplanung der Stadt Hörstel / Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Hörstel hat die Ergebnissee der Lärmkartierung, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für den Straßenverkehr erstellt hat, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur am 31.01.2024 dem Ausschuss und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sitzungsvorlage 1/2024 können sie hier lesen.
Es schließt sich nun die erste Öffentlichkeitsbeteiligung an. Bürgerinnen und Bürger können sich online über das Portal Beteiligung.NRW vom 12.02. bis zu, 04.03.2024 beteiligen. Hier kommen sie direkt zur entsprechenden Seite der Stadt Hörstel (Beteiligung Stadt Hörstel). Anregungen und Hinweise können innerhalb der vorstehend genannten Frist aber auch schriftlich/per Mail/persönlich an die Stadt Hörstel gerichtet werden.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung Runde 3 aus dem Jahr 2018 gibt es unten zum Download.