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Schmutzwasser

Informationen zur Lebenslage

Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro/cbm Abwasser. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

DetailinformationenzuklappenSchmutzwassergebühr
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.
DetailinformationenzuklappenMindestmenge
Als Mindestmenge für die Gebührenermittlung (Mindestgebühr) wird eine Entnahme aus der öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungsanlage von 30m³ je Person und Jahr angesetzt. Auf Antrag kann die Gebühr auch unter die Mindestgebühr gesenkt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die gesamte Einleitungsmenge unter der Mindestmenge liegt.
DetailinformationenzuklappenGartenzähler
Auf dem Grundstück zurückgehaltene Wassermengen Wassermengen aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden, werden abgesetzt. Die erbrauchten bzw. zurückgehaltenen Wassermengen sind durch ordnungsgemäß funktionierende zusätzliche Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten zu beschaffen, einzubauen und zu unterhalten hat. Der Einbau sowie spätere Veränderungen (Wechsel bzw. Ausbau...
DetailinformationenzuklappenKanalzähler
Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen sind durch ordnungsgemäß funktionierende zusätzliche Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten zu beschaffen, einzubauen und zu unterhalten hat. Die Einbaustelle erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Hörstel. Veränderungen am Wasserzähler (Entfernen, Auswechseln) sowie Stillegung und Wiederinbetriebnahme der privaten Wasserversorgungsanlage sind der Stadt Hörstel...
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