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Bürgerrechte
Den Bürgerinnen und Bürgern stehen zahlreiche Mitwirkungs- und Informationsmöglichkeiten auf lokaler Ebene zur Verfügung, die nebenstehend aufgelistet sind.
- Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
- Recht nach § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW), sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden
- Einwohnerantrag nach § 24 GO NW
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 GO NW im Rahmen von Verwaltungsverfahren, die spezialgesetzlich geregelt sind
- Auslegung der Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan und der Jahresrechnung
- Fragestunde für Einwohner in den Rats- und Ausschusssitzungen
- Verschiedene Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NW
- Durchführung von Einwohner- oder Anliegerversammlungen bei bestimmten Anlässen (s. auch § 23 GO NW)
- Erörterungen von Straßenbaumaßnahmen mit den Anliegern in den Siedlungsgebieten
- Einsichtnahme in alle Bauleitpläne
- Abgabe von Stellungnahmen zu der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen
Die vorstehende Auflistung gibt nur die wesentlichen Informations- und Mitwirkungsrechte wieder und ist daher nicht vollständig.
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