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Sprachstandsfeststellung
Gem. § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW müssen alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an einem Sprachstandfeststellungsverfahren teilnehmen. Bei Kindern, die eine Kindertagesstatte besuchen, erfolgt diese Testung in der jeweiligen Einrichtung. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, werden in der zu Ihrer Wohnung nächstgelegenen Grundschule getestet.
Um Sie über wichtige Fragen zur Einschulung und zu Frühfördermöglichkeiten sowie zu anderen Themen zu informieren, haben die Hörsteler Kindertagesstätten und Grundschulen Informationsmaterial erstellt, die Sie hier aufrufen können.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich an die Erzieherinnen und Erzieher Ihrer Kindertageseinrichtung wenden. Sofern Ihr Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Grundschule.
Kontaktdaten der Grundschulen:
St.-Antonius-Schule, Hörstel-Bevergern, Auf der Burg 4, Tel. 05459 7280
St.-Anna-Schule, Hörstel-Dreierwalde, Jahnstr. 8, Tel. 05978 594
St.-Ludgerus-Schule, Hörstel, Ibbenbürener Str. 11, Tel. 05459 7140
Sünte-Rendel-Schule, Hörstel-Riesenbeck, Sünte-Rendel-Str. 16, Tel. 05454 449
St.-Bonifatius-Schule, Hörstel-Riesenbeck (Birgte), Riehenweg 28, Tel. 05454 363