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Schulentwicklungsplanung
Die Stadt Hörstel ist berechtigt und verpflichtet, ein qualifiziertes, nachfrageorientiertes und ökonomisch vertretbares Bildungsangebot mit entsprechender Schulraumversorgung vorzuhalten und weiterzuentwickeln.
1. Für welche Schulen ist die Stadt Hörstel Schulträger?
- St.-Anna-Schule, Dreierwalde
- St.-Antonius-Schule, Bevergern
- St.-Bonifatius-Schule, Riesenbeck
- St.-Ludgerus-Schule, Hörstel
- Sünte-Rendel-Schule, Riesenbeck
- Harkenberg Gesamtschule, Hörstel
2. Was ist eine Schulentwicklungsplanung (SEP)?
Im Rahmen der SEP werden die mittelfristigen Planungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in der Stadt Hörstel erstellt. Eine SEP enthält mindestens die folgenden Informationen (§ 80 Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) NRW):
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens,
das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und
die daraus resultierenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen - die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten
Die SEP ist mit der Schulaufsicht, der Jugendhilfeplanung und bei überregionalen oder weiterführenden Schulen auch mit den Nachbarkommunen abzustimmen.
3. Welche Schulen wurden in den letzten Jahren entwickelt?
- Ergebnis der SEP 2011-2016
- Die Harkenberg Gesamtschule wurde zum Schuljahr 2013/14 eröffnet. Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind alle Jahrgänge von Klasse 5 bis zur Q2 besetzt. Parallel zur Einführung der Gesamtschule wurden keine neuen Schülerinnen und Schüler an der städtischen Real- und Hauptschule aufgenommen, so dass diese beiden Schulen zum Ende des Schuljahres 2017/18 geschlossen wurden. Im Laufe der letzten 10 Jahre hat die Harkenberg Gesamtschule eine neue Mensa, einen Oberstufentrakt und Außensportanlagen erhalten.
- Ergebnis der SEP 2018-2023
- Die St.-Anna-Grundschule in Dreierwalde wurde im Schuljahr 2020/21 grundlegend saniert und umgestaltet. Die OGS ist mit in das Schulgebäude integriert worden. Ferner gibt es neben einer neu gestalteten Schulaula Lernlandschaften für den jahrgangsübergreifenden Unterricht.
- Die St.-Ludgerus-Grundschule in Hörstel hat im Schuljahr 2022/23 im Bestand Differenzierungs- und Förderflächen erhalten. Es folgen der Anbau
- einer neuen Mensa mit Räumen für die OGS (geplante Fertigstellung 1. Halbjahr 2025) und
- von zwei neuen Klassenräumen (geplante Fertigstellung zum Schuljahresstart 2024/25).
4. Warum ist jetzt eine neue SEP in Hörstel notwendig?
- Die letzte SEP aus dem Jahr 2018 umfasst die Jahre 2018 bis 2023.
- Bei zwei von drei Grundschulen in den Stadtteilen Riesenbeck und Bevergern besteht Handlungsbedarf.
- Es gibt Raumprobleme, da die Schülerzahlen steigen und auch mehr Kinder die außerschulischen Betreuungseinrichtungen OGS und 8 bis 13/14 Uhr-Betreuung nutzen.
- Der gesetzliche OGS-Anspruch zum Schuljahr 2026/27 war bei der letzten SEP noch nicht beschlossen.
- Die Schulgebäude sind sanierungs-/erneuerungs-/erweiterungsbedürftig.
Dies hat der Rat der Stadt Hörstel erkannt und der Verwaltung mit Beschluss vom 06.09.2023 den Auftrag erteilt, ein Fachbüro zur Durchführung der SEP zu beauftragen.
5. Was sind die nächsten Schritte zur Durchführung der SEP 2024 - 2029?
- Zusammenstellen einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des SEP-Auftrages (Die Arbeitsgruppe hat zweimal getagt und einen Fragenkatalog erstellt.)
- Einholen von Angeboten für die Durchführung der SEP von Planungs-/Fachbüros
- Vergabe des Auftrages (erfolgt in der 2. KW 2024)
- Durchführung der SEP
- Vorstellung, Beratung und Beschluss der SEP in den politischen Gremien
- Umsetzung der dort vorgeschlagenen/beschlossenen Maßnahmen
6. Ist die Stadt Hörstel für alle Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet zuständig?
Ja, die Stadt Hörstel ist Schulträger für die städtischen Schulen und damit zuständig für die Hörsteler Schülerinnen und Schüler. Nach dem SchulG NRW haben Grundschüler sogar einen Anspruch auf den Besuch der von ihrem Wohnort aus nächstgelegenen Grundschule im Stadtgebiet.
7. Ist die Stadt Hörstel für Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen zuständig?
Im Rahmen der vorhandenen Schulplatzkapazitäten können Schülerinnen und Schüler aus anderen Städten und Gemeinden an Hörsteler Schulen aufgenommen werden, was auch praktiziert wird. Einen Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule haben diese Schülerinnen und Schüler jedoch nicht. Das wäre erst der Fall, wenn die Schulträgereigenschaft für einen bestimmten Orts-/Stadtteil von der Nachbarkommune auf die Stadt Hörstel übertragen würde.
Sobald die externen Schülerinnen und Schüler an Hörsteler Schulen aufgenommen wurden, gilt das Schulträgerprinzip und die Stadt Hörstel ist auch für diese Schülerinnen und Schüler zuständig.