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- Nachweis Kurs "Erste Hilfe" nur bei Beantragung bei Krankenkraftwagen
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung (nur bei Verlängerung)
- Zeugnis oder Gutachten über die augenärztliche Untersuchung (nur bei Verlängerung)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung bei erstmaliger Erteilung einer Farherlaubnis zur Fahrgastbeförderung von Antragstellern, die das 60 Lebensjahr vollendet haben und bei Verlängerung (KOM) ab dem 50. Lebensjahr
Inhaltsbereich
Fahrerlaubnis für gewerbliche Fahrgastbeförderung
Ansprechpartner/in
| Frau Alica Wennemer | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-139 E-Mail: a.wennemer@hoerstel.de | |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
- für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen incl. EU-Führerschein
- für Kraftomnibusse incl. EU-Führerschein
- für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Kraftomnibusse incl. EU-Führerschein
- für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Kraftomnibusse ohne EU-Führerschein (falls dieser schon vorhanden ist)
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung incl. EU-Führerschein
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne EU-Führerschein (falls dieser schon vorhanden ist)
jeweils zzgl. 5,10 Euro Verwaltungsgebühr
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