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Fischereischein

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Frau Angela BuschhüterStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-139
E-Mail:
Frau Linda FreitagStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-230
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen:

  • Zeugnis der Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
  • Personalausweis/Reisepass,
  • 1 Passfoto, ca. 35 x 45 (nur bei neuem Fischereischein)
Welche Gebühren fallen an?

16,- € Fischereischein für 1 Jahr
48,- € Fischereischein für 5 Jahre
8,- € Fischereischein für Jugendliche

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