Die Stadt Hörstel gewährt auf Antrag bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Müllgebühren. Der Antrag für das jeweilige Jahr sollte zu Jahresanfang bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung für Vorjahre ist nicht möglich
Inhaltsbereich
Zuschuss zu den Abfallgebühren
Ansprechpartner/in
| Frau Nadine Winter | |
| Amt / Bereich Fachbereich IV Soziales Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 9 // EG Tiefer Weg 5 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-148 E-Mail: n.winter@hoerstel.de | |
| Frau Angela Buschhüter | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen Dienstgebäude Kalixtusstraße Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-112 E-Mail: a.buschhueter@hoerstel.de | |
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Hinweise:
Gemäß Ratsbeschluss vom 17.08.1998 in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2010 und der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung gewährt die Stadt Hörstel für
a) Familien mit mindestens 2 Kindern unter 3 Jahren und
b) Personen, bei denen aufgrund einer nicht nur kurzfristigen Erkrankung ein erhöhtes Müllaufkommen entsteht,
einen jährlichen Zuschuss zu den Kosten der Abfallbeseitigung in Höhe von maximal der Gebühr für ein 80-l Restmüllgefäß, soweit mindestens eine 80-l-Restmülltonne angemeldet oder beantragt ist. Die Gebühr für das kleinste im Rahmen der Restmüllbeseitigung in der Stadt Hörstel vorgehaltene Restmüllgefäß ist stets selbst zu tragen.
Es ergibt sich im Jahr 2026 folgende Staffelung:
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Abfallgefäßgröße |
Zuschuss 2026 |
Berechnung 2026 |
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60 l |
0,00 € |
(75,00 € - 75,00 €) |
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80 l |
25,00 € |
(100,00 € - 75,00 €) |
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120 l |
75,00 € |
(150,00 € - 75,00 €) |
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ab 140 l (80 l + 60 l) |
100,00 € |
(175,00 € - 75,00 €) |
Datenschutz:
Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung können Sie jederzeit Ihre Informationen zum Datenschutz von unserem Datenschutzbeauftragten erhalten. Schicken Sie hierzu Ihre E-Mail an: mario.koenning@kaaw.de





