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Zuschuss zu den Abfallgebühren

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Allgemeine Informationen

Die Stadt Hörstel gewährt auf Antrag bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Müllgebühren. Der Antrag für das jeweilige Jahr sollte zu Jahresanfang bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung für Vorjahre ist nicht möglich

Voraussetzungen

Hinweise:

Gemäß Ratsbeschluss vom 17.08.1998 in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2010 und der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung gewährt die Stadt Hörstel für

a) Familien mit mindestens 2 Kindern unter 3 Jahren und

b) Personen, bei denen aufgrund einer nicht nur kurzfristigen Erkrankung ein erhöhtes Müllaufkommen entsteht,

einen jährlichen Zuschuss zu den Kosten der Abfallbeseitigung in Höhe von maximal der Gebühr für ein 80-l Restmüllgefäß, soweit mindestens eine 80-l-Restmülltonne angemeldet oder beantragt ist. Die Gebühr für das kleinste im Rahmen der Restmüllbeseitigung in der Stadt Hörstel vorgehaltene Restmüllgefäß ist stets selbst zu tragen.

Es ergibt sich im Jahr 2026 folgende Staffelung:

Abfallgefäßgröße

Zuschuss 2026

Berechnung 2026

60 l

0,00 €

(75,00 € - 75,00 €)

80 l

25,00 €

(100,00 € - 75,00 €)

120 l

75,00 €

(150,00 € - 75,00 €)

ab 140 l (80 l + 60 l)

100,00 €

(175,00 € - 75,00 €)

Datenschutz:

Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung können Sie jederzeit Ihre Informationen zum Datenschutz von unserem Datenschutzbeauftragten erhalten. Schicken Sie hierzu Ihre E-Mail an: mario.koenning@kaaw.de 

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