Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung ist der Kreis Steinfurt.
Die Stadt Hörstel nimmt Anträge zur Weiterleitung an den Kreis Steinfurt entgegen.
Inhaltliche Fragestellungen können ausschließlich durch den Kreis Steinfurt beantwortet werden.
Informationen, Kontaktdaten und Vordrucke finden Sie hier:






