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Vollstreckung

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Herr Tobias SchröerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse (Leitung)
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
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Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse
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Kalixtusstraße 6
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Herr Lennart BreweStandort anzeigen
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Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse
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Kalixtusstraße 6
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Allgemeine Informationen

Die Stadtkasse nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und teilweise auch privatrechtlichen Geldforderungen wahr.

Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen -soweit die Vollstreckung nicht selbst erfolgt- wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.

Vor der Vollstreckung erfolgt in der Regel eine Mahnung.

Vollstreckt werden kann z.B. durch:

  • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten. Der Vollziehungsbeamte sucht den Schuldner auf und hinterläßt ggf. eine Pfändungsankündigung.

  • Konto- oder Lohnpfändungen

  • Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken

  • Abnahme der Vermögensauskunft

  • Zwangsversteigerung
Bemerkungen

Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

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