Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Ablichtungen her.
Urkundenarten:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
- mehrsprachige internationale Urkunden aus den vorgenannten Registern






