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Untersuchungsberechtigungsschein

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt aber weiterhin die Vereinbarung eines Termins. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Die Besucherinnen und Besucher können so sicher sein, dass sie ihr Anliegen nahezu ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in der vorherigen Online-Terminbuchung bzw. im Telefonat bereits geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Du startest bald in den Job und bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann musst du dafür nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden und benötigst einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt. Der neue Online-Dienst für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) macht es dir leicht! Kein Anstehen, keine Wartezeiten. Mit einem Klick bekommst du den UBS direkt auf dein Handy. 

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
An wen muss ich mich wenden?

Der Untersuchungsberechtgungsschein kann online ausgefüllt werden. Alle Infos dazu findest du auf der Website www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Voraussetzungen
  • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Hörstel
Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz

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