Du startest bald in den Job und bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann musst du dafür nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden und benötigst einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt. Der neue Online-Dienst für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) macht es dir leicht! Kein Anstehen, keine Wartezeiten. Mit einem Klick bekommst du den UBS direkt auf dein Handy.
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes