Sie ziehen innerhalb der Stadt Hörstel um?
Auch wenn Sie innerhalb Hörstels umziehen, müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ummelden.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen






