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Ummeldung des Wohnsitzes

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie ziehen innerhalb der Stadt Hörstel um?

Auch wenn Sie innerhalb Hörstels umziehen, müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ummelden.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter/Wohnungsgeber sofern die neue Wohnung nicht das eigene Eigentum ist
  • sofern Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen möchten sind ebenfalls der Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung notwendig, zusätzlich der ausgefüllte und unterschrieben Meldeschein (Anmeldung –blanko-) sowie eine Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
  • ziehen Sie als Elternteil allein mit Ihrem/n Kind/ern aus einer vorher mit dem anderen Elternteil gemeinsam genutzte Wohnung aus, muss eine Einverständniserklärung bei Umzug vorgelegt werden
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