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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Ines KochStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-125
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

•    Erteilung einer Gaststättenkonzession
•    Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung
•    Grundbucheintragung beim Immobilienerwerb

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch beantragen. Diese wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich abholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt.

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