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Sterbefallbeurkundung

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Herr Thomas FislageStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 213 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
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Telefon: 05454 911-131
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Frau Tanja ScherreikStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 213 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
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Allgemeine Informationen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Vorzulegen ist das Familienstammbuch, der Personalausweis und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt übernimmt in der Regel der Bestatter.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

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