In Nordrhein - Westfallen muss jeder der ein Gebäude errichtet, bei dem Autoverkehr erwartet wird, einen Stellplatz oder Garage errichten. In der Stadt Hörstel ist es möglich sich von dieser Verpflichtung freizukaufen. Alle Informationen hierzu finden Sie in der dafür vorgesehenen Satzung.
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Stellplatzablöse
Ansprechpartner/in
Herr Marc Hettwer | |
Amt / Bereich Fachbereich II Planen und Bauen › Fachdienst Planen und Umwelt (Leitung) Rathaus Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 201 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel-Riesenbeck Telefon: 05454 911-160 Telefax: 05454 911-8160 E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de |
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