Die Stadtkasse wickelt zentral den städtischen Zahlungsverkehr ab. Sie hat Ausgaben termingemäß zu leisten und Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Zur Kassenführung gehört auch die Verwaltung der Geldmittel und die Verwahrung von Wertgegenständen (Sparbücher, Urkunden, Verträge etc.). Sie ist verantwortlich für die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege und die Durchführung des kassenmäßigen Jahresabschlusses. Ferner nimmt die Stadtkasse die Mahnung und die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Bußgelder etc.) und teilweise auch privatrechlicher Geldforderungen wahr. Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe einzuziehen sind.
Weiterhin meldet die Stadtkasse Forderungen der Stadt Hörstel in Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen an.
Inhaltsbereich
Stadtkasse
Ansprechpartner/in
| Herr Tobias Schröer | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen › Stadtkasse (Leitung) Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-124 E-Mail: t.schroeer@hoerstel.de | |
| Frau Ines Koch | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen › Stadtkasse Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-125 E-Mail: i.koch@hoerstel.de | |
| Herr Lennart Brewe | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen › Stadtkasse Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-128 E-Mail: l.brewe@hoerstel.de | |
Allgemeine Informationen
Bemerkungen
Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit Kosten zu sparen.
Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Bei der Sepa-Lastschrift ist es nicht mehr möglich, bei der Abbuchung Verwendungszwecke wie zum Beispiel „Kommunale Abgaben, Kindergartenbeiträge oder Gewerbesteuer“ anzugeben. Sie erkennen anhand der Mandatsreferenz und des PK im Verwendungszweck, um welche Forderungen es sich handelt.
Kommunale Abgaben = 01.XXXXX.X
Kindergartenbeiträge 74. bzw. 75.XXXXX.X
Elternbeiträge 76. oder 77.XXXXX.X
Gewerbesteuer 02.XXXXX.X
Amtshilfeersuchen 91.XXXXX.X





