In NRW ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Städten und Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Schiedspersonen werden vom jeweiligen Stadtrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts.
Aufgabe der Schiedspersonen ist es, die gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten unparteiisch herbeizuführen, ohne eine Einigung zu erzwingen oder eine Entscheidung vorzunehmen.
Bei bestimmten Delikten des Strafrechts, so in Fällen von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, wird von der Staatsanwaltschaft nur angeklagt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Bei den Delikten kann im Allgemeinen eine Privatklage vor der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben werden, wenn zuvor die zuständige Schiedsperson eingeschaltet wurde.
Auch bei privatrechtlichen Streitigkeiten, wie sie z.B. in Nachbarschaften oder bei Geldforderungen geringeren Umfangs auftreten, ist zunächst die Schiedsperson um Schlichtung zu ersuchen.
Die Schiedsperson bestimmt einen Schlichtungstermin, zu dem auch der Antragsgegner erscheinen muss. Tut er dies nicht, kann gegen ihn in Strafangelegenheiten ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt bietet gegenüber einer Verhandlung vor Gericht neben erheblichen finanziellen Vorteilen die Chance einer Einigung durch gegenseitige Zustimmung.
Inhaltsbereich
Schiedsamtsangelegenheiten
Ansprechpartner/in
| Frau Linda Freitag | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-230 E-Mail: l.freitag@hoerstel.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Schiedspersonen der Stadt Hörstel sind:
- Ludger Artmeyer 05454 1302 (Bereich 1: Dreierwalde und Hörstel)
- Maria Döcker, 05454/ 7471 (Bereich 2: Riesenbeck und Bevergern)
Welche Gebühren fallen an?
Beratungen mit den Schiedspersonen sind kostenlos.
Bei Verhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. informiert unter www.schiedsamt.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.





