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Rundfunkbeitragsbefreiung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Nadine WinterStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 9 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-148
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Aushändigung und ggf. Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung braucht kein oder nur ein ermäßigter Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Die Befreiung ist beim Beitragsservice zu beantragen. Empfohlen wird der Rundfunkbeitrag Online Service (link siehe oben).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Rundfunkteilnehmer-Nummer
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"
  • Bescheid zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
  • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • Bescheid über Grundsicherungsleistungen
  • Bescheid über Bürgergeld
  • Bescheid über BAföG-Leistungen
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