Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.
Inhaltsbereich
Niederschlagswassergebühr
Ansprechpartner/in
| Frau Michelle Krümpelmann | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 12 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-129 E-Mail: m.kruempelmann@hoerstel.de | |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und/ oder befestigten (versiegelten) Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar und/oder mittelbar in die öffentliche Kanalisation abfließt. Die Niederschlagswassergebühr von z. Zt. 0,62 € je m² wird jährlich mit den Kommunalen Abgaben der Stadt Hörstel erhoben.
Dokumente
| Niederschlagswassergebühr (980 kB) |





