Namenserteilung nach deutschem Recht:
Die Namenserteilung richtet sich nach deutschem Recht, wenn das Kind, dem ein Name erteilt werden soll, deutsch ist. Eine Erteilung nach diesem Recht ist auch möglich, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, der Erteilende Deutscher ist oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegt.
Die Erteilung des Ehenamens aus einer neuen Ehe eines Elternteils (Einbenennung) ist für ein Kind möglich, solange es minderjährig und unverheiratet ist. Durch eine Namenserteilung bleiben Verwandtschaft, Staatsangehörigkeit, Unterhalt und Erbrecht sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt.
Eine Einbenennung kann ein sorgeberechtigtes Elternteil und sein Ehegatte vornehmen, sofern das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Dem erteilten Ehenamen kann auch der bereits vorhandene Geburtsname des Kindes vorangestellt oder angefügt werden.
Wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt oder der andere Elternteil auch sorgeberechtigt ist, ist dessen Zustimmung zur Namenserteilung erforderlich. Spätestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres muss auch das Kind die Erklärung unterschreiben.
Der Familienname des nicht sorgeberechtigten Elternteils (bei Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind) - in der Regel der Vater - kann dem gemeinsamen Kind auch durch den Alleinsorgeberechtigten - in der Regel die Mutter - erteilt werden. Vor der Erteilung muss die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt worden sein. Es bedarf auch noch der Zustimmung des anderen, nicht sorgeberechtigten Elternteiles und ggf. der Zustimmung des Kindes.
Namenserteilung nach ausländischem Recht:
Ist ein Kind Ausländer, richtet sich die Namenserteilung nach dem Recht des Staates, dem es angehört. Das Kind kann den Namen auch nach dem Recht des Staates erhalten, dem ein Elternteil oder dem der/die Namenserteilende angehört.
Inhaltsbereich
Namenserteilung/Einbenennung für ein Kind
Ansprechpartner/in
| Herr Thomas Fislage | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 213 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-131 E-Mail: t.fislage@hoerstel.de | |
| Frau Tanja Scherreik | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 213 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-136 E-Mail: t.scherreik@hoerstel.de | |





