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Mahnwesen

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Herr Tobias SchröerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse (Leitung)
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-124
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Frau Ines KochStandort anzeigen
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Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG
Kalixtusstraße 6
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Herr Lennart BreweStandort anzeigen
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Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 FinanzenStadtkasse
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 1 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-128
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Allgemeine Informationen

Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Stadtkasse angemahnt. 

Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen Mahngebühren und tlw. Säumniszuschläge an, die dann zusätzlich zu zahlen sind. 

Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird die Vollstreckung eingeleitet.

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