Personen, die nicht krankenversichert sind, haben unter Umständen einen Anspruch auf Gewährung von Hilfen zur Gesundheit nach den §§ 47-52 zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (SGBXII). Ein Anspruch besteht nicht, soweit vorhandenes Einkommen oder Vermögen einzusetzen ist oder vorrangige Ansprüche bestehen.
Inhaltsbereich
Krankenhilfe
Ansprechpartner/in
| Frau Stefanie Westen | |
| Amt / Bereich Fachbereich IV Soziales Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 7 // EG Tiefer Weg 5 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-147 E-Mail: s.westen@hoerstel.de | |





