Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.
Der Kreis Steinfurt, Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertagesstätten (z. B. Betreuungsangebote, Betriebskostenzuschüsse) zuständig. Die Aufgabe der Einziehung der Kindergarten-Elternbeiträge hat der Kreis Steinfurt an die Stadt Hörstel übertragen. Mithin werden die Eltern von hier zu entsprechenden Beiträgen veranlagt und die Einnahmen an den Kreis Steinfurt abgeführt.






