Grundsteuer in der Stadt Hörstel
Wer ein Grundstück in der Stadt Hörstel besitzt, muss Grundsteuer zahlen.
Es gibt zwei Arten von Grundsteuer:
- Grundsteuer A: für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Grundsteuer B: für alle anderen Grundstücke, zum Beispiel Häuser und Baugrundstücke
Grundsteuerreform ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die alte Berechnung der Grundsteuer nicht mehr erlaubt ist.
Deshalb gilt ab 1. Januar 2025 eine neue Regelung.
Alle Grundstücke mussten neu bewertet werden. Das Finanzamt hat dafür neue Grundsteuerwerte festgelegt.
Die Berechnung der Grundsteuer funktioniert weiterhin so:
Grundsteuerwert
× Steuermesszahl (vom Gesetz festgelegt)
× Hebesatz (von der Stadt Hörstel festgelegt)
= Grundsteuer
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Stadt Hörstel nutzt:
- den Steuermessbetrag vom Finanzamt
- den Hebesatz der Stadt Hörstel
Formel:
Steuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Beispiel:
58,34 € × 800 % = 466,72 €
Fragen zum Steuermessbetrag
Wenn Sie Fragen zum Steuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte an das:
Finanzamt Ibbenbüren
Telefon: 05451 920-1959
Bitte halten Sie Ihre Einheitswertnummer (EW-Nummer) bereit.
Diese Nummer steht auf dem Bescheid des Finanzamtes und beginnt mit 327.
Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Stadt Hörstel, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Hörstel wendet in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote sowie das Hallenbad finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.
Das, was die Stadt Hörstel lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.
Hebesätze der Stadt Hörstel
Die Hebesätze sind:
- Grundsteuer A: 312 %
- Grundsteuer B: 800 %
Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuer wird viermal im Jahr bezahlt:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November






