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Grundsteuer

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Frau Heike LiedmeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 Finanzen
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Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-122
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Grundsteuer in der Stadt Hörstel

Wer ein Grundstück in der Stadt Hörstel besitzt, muss Grundsteuer zahlen.

Es gibt zwei Arten von Grundsteuer:

  • Grundsteuer A: für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B: für alle anderen Grundstücke, zum Beispiel Häuser und Baugrundstücke

Grundsteuerreform ab 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die alte Berechnung der Grundsteuer nicht mehr erlaubt ist.

Deshalb gilt ab 1. Januar 2025 eine neue Regelung.

Alle Grundstücke mussten neu bewertet werden. Das Finanzamt hat dafür neue Grundsteuerwerte festgelegt.

Die Berechnung der Grundsteuer funktioniert weiterhin so:

Grundsteuerwert
× Steuermesszahl (vom Gesetz festgelegt)
× Hebesatz (von der Stadt Hörstel festgelegt)
= Grundsteuer


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Stadt Hörstel nutzt:

  • den Steuermessbetrag vom Finanzamt
  • den Hebesatz der Stadt Hörstel

Formel:
Steuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Beispiel:
58,34 € × 800 % = 466,72 €


Fragen zum Steuermessbetrag

Wenn Sie Fragen zum Steuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte an das:

Finanzamt Ibbenbüren
Telefon: 05451 920-1959

Bitte halten Sie Ihre Einheitswertnummer (EW-Nummer) bereit.
Diese Nummer steht auf dem Bescheid des Finanzamtes und beginnt mit 327.

Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Stadt Hörstel, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Hörstel wendet in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. 


Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote sowie das Hallenbad finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.

Das, was die Stadt Hörstel lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.


Hebesätze der Stadt Hörstel

Die Hebesätze sind:

  • Grundsteuer A: 312 %
  • Grundsteuer B: 800 %


Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Zu Beginn jedes Jahres erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer wird viermal im Jahr bezahlt:

15. Februar

15. Mai

15. August

15. November

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Hebesatzsatzung der Stadt Hörstel

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