Eine Gaststättenerlaubnis ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt werden. Werden keine alkoholische Getränke verabreicht, liegt ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe vor. Hierzu genügt eine einfache Gewerbe-Anmeldung. Sofern eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist, ist hierfür ein Antrag zu stellen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich persönlich beim oben angegebenen Ansprechpartner vorzusprechen. Im Antragsverfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft.
Inhaltsbereich
Gaststättenerlaubnis nach § 2 GaststättenG
Ansprechpartner/in
Frau Raina Schwarzer | |
Amt / Bereich Fachbereich III Sicherheit und Ordnung Rathaus Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 212 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel-Riesenbeck Telefon: 05454 911-135 Telefax: 05454 911-8135 E-Mail: r.schwarzer@hoerstel.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
- Gewerbezentralregisterauszug für Antragsteller zur Vorlage bei einer Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Aufwand zwischen 400,00 und 1.200,00 €
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.