Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen: Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. (Ausnahmen sperrige Gegenstände.)
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 € ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
Für die Verwahrung von Fundsachen werden nach deren Wert folgende Verwaltungsgebühren bei der Abholung erhoben:
- Werte bis 25 Euro: kostenfrei
- Werte von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
- Werte von 151 bis 500 Euro: 15 Euro
- Werte über 500 Euro: 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen:
Gebühr 15 Euro
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom 500 EUR übersteigenden Mehrwert.)
Eine Übersicht über die momentanen Fundstücken im Fundbüro der Stadt Hörstel finden Sie im Portal GMS FunduS






