Ausländische Staatsangehörige können nach mehrjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland als deutsche Staatsangehörige eingebürgert werden. Die Einbürgerung wird im Regelfall durch die beim Kreis Steinfurt angesiedelte Einbürgerungsbehörde vorgenommen. Der Antrag wird bei der Stadt Hörstel gestellt und mitsamt den erforderlichen Unterlagen der Einbürgerungsbehörde zugeleitet. Da je nach Lebenssituation unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden müssen, geben die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung im persönlichen Gespräch Auskunft hierüber und halten auch den erforderlichen Antragsvordruck bereit.
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Einbürgerungen
Ansprechpartner/in
Frau Angela Buschhüter | |
Amt / Bereich Fachbereich III Sicherheit und Ordnung Rathaus Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel-Riesenbeck Telefon: 05454 911-139 Telefax: 05454 911-8139 E-Mail: a.buschhueter@hoerstel.de |