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Beglaubigungen

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Das zuständige Standesamt kann entsprechende neue Urkunden ausstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Originaldokument
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:
2,50 €

Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen
4,00 € je Dokument

Was sollte ich noch wissen?

Beglaubigungen werden nur für Einwohner der Stadt Hörstel gefertigt. 

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