Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Das zuständige Standesamt kann entsprechende neue Urkunden ausstellen.
Inhaltsbereich
Beglaubigungen
Ansprechpartner/in
| Bürgeramt | |
| Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel (Riesenbeck) Telefon: 05454 911-277 Telefax: 05454 911-102 | Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Originaldokument
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:
2,50 €
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen
4,00 € je Dokument
Was sollte ich noch wissen?
Beglaubigungen werden nur für Einwohner der Stadt Hörstel gefertigt.





