Grund und Boden wird immer knapper und ist nicht vermehrbar. Er hat wichtige Funktionen für Mensch und Natur zu erfüllen, sei es für die Nahrungsproduktion, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen oder für die Erholung. Wird auch nur ein Teil der Baulücken genutzt, hat dieses direkte Auswirkungen auf den Erhalt von Freiraum. Hinzu kommt der wichtige Effekt einer besseren Ausnutzung der schon vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, z.B. der straßen- und leitungsmäßigen Erschließung, aber auch der übrigen öffentliche Einrichtungen wie z.B. Spielplätze, Müllabfuhr, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Wenn es gelingt, die Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand einzuschränken, könnten somit die hohen Investitionskosten verringert werden, die sonst zum großen Teil von der Allgemeinheit aufzubringen wären. Bei den immer knapper werdenden Finanzen auch ein immer größeres Problem!
Da aber ein enormes Potenzial an ungenutzten baureifen Grundstücken vorhanden ist - warum sollte man sich nicht um eine Aktivierung dieser Flächen bemühen?
Im Rahmen der Aufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes im Jahre 2008 hat sich die Stadt unter Beteiligung vieler Bürger auch mit dieser Thematik befasst und nach intensiver Beratung entschlossen, ein Baulückenkataster aufzustellen. Die Verwaltung hat daraufhin alle Baulücken im Stadtgebiet erfasst und zunächst die Eigentümer informiert, um ihnen gem. § 200 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Gelegenheit zu geben, einer Veröffentlichung ihrer Flächen zu widersprechen. Das Baulückenkataster enthält daher nur die Grundstücke, deren Eigentümer nicht widersprochen haben. Dennoch kann die Stadt keine Gewähr dafür übernehmen, dass tatsächlich eine Verkaufsbereitschaft besteht.
Erfasst wurden nur die "echten" Baulücken, also sofort bebaubare, erschlossene Grundstücke. Darüber hinaus besteht noch ein erhebliches Baulandpotenzial auf größeren, aber bebauten Grundstücken; z.B. im Hinterland.
Wenn also jemand ein Baugrundstück sucht, kann er sich nun anhand des Katasters über freie Bauplätze informieren und, wenn sein Interesse geweckt wurde, sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Hier erfährt er Näheres über die Bebauungsmöglichkeiten und die Kontaktaufnahme zum Eigentümer. Besonders bei größeren Grundstücken besteht oft auch die Möglichkeit, nur eine Teilfläche zu erwerben.
Für die Eigentümer stellt das Baulückenkataster eine gute und kostenlose Verkaufshilfe dar; sie müssen nicht von sich aus tätig werden, um ihre Grundstücke auf dem Immobilienmarkt anzubieten. Aber: niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn er es in das Baukückenkataster hat aufnehmen lassen. Ebenso kann er jederzeit die Fläche wieder herausnehmen lassen. Möchte jemand ein Grundstück, das in seinem Eigentum steht, zusätzlich in das Baulückenkataster aufnehmen lassen, sollte er ebenfalls mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen.