Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Es gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die ermittelt werden müssen. Diese Hauptfeststellung erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2022.
Als Grundstückseigentümer/-in haben Sie in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 05451-920-1959 (Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr)
oder unter www.grundsteuer.nrw.de.