Als Testnachweis zugelassen ist nur eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests/Bürgertests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Die Vorlage einer der vorgenannten Bescheinigungen einschließlich eines Identitätsnachweises z.B. Personalausweis ist bei Zutritt unaufgefordert vorzuzeigen.
Weiterhin werden die drei Rathäuser der Stadt Hörstel ab dem 13.12.2021 nur noch nach vorheriger Terminabsprache von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden können. Die bisherige offene Sprechstunde an dem Montag und Donnerstag wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eingestellt. Die Besucherinnen und Besucher können durch die vorherige Terminabsprache sicher sein, dass sie ihr Anliegen ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in der vorherigen Online-Terminbuchung bzw. im Telefonat bereits geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.