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25.11.2021 Änderung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO)

Mit Blick auf den Schulbereich bringt die Änderung der CoronaBetrVO marginale Neuerungen betreffend der Testverfahren mit sich. Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Für Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen einschließlich des Betreuungspersonals gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das Betreten der Schule durch nicht immunisierte Beschäftigte, die noch keine Testbescheinigung haben, ist zur Durchführung eines beaufsichtigten Tests allerdings ausdrücklich erlaubt. 

Meldung vom 29.11.2021Letzte Aktualisierung: 21.01.2022
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