Dies führt naturgemäß dazu, dass positive Pools nicht mehr sofort aufgelöst werden. Stattdessen sollen die Schülerinnen und Schüler aus positiven Pools grundsätzlich ab dem nächsten Schultag in der Schule beaufsichtigte Schnelltests durchführen.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier:
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) ab 26.01.2022
Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) ab 26.01.2022