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21.04.2021 CoronaTestQuarantäneVO wurde vom Land angepasst

Mit heutigem Datum ist eine neue Fassung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) veröffentlicht worden. Neben kleinen redaktionellen Anpassungen  ist im § 4 Beschäftigtentestung ein Abs. 2 eingefügt worden. Hier wurde nun geregelt, dass Arbeitgeber, die Beschäftigte einsetzen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten haben und ihnen das Ergebnis im Verfahren nach § 2 Abs. 1 bis 3 zu bestätigen haben.

Bei der Quarantäne für Haushaltsangehörige in § 16 wurde ein Absatz 1 a eingefügt. Hier geht es um die Quarantäne für Personen mit vollständigem Impfschutz.

Meldung vom 22.04.2021
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