20.07.2020 Änderung bei der Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVO)
Das Land NRW hat die CoronaEinrVO überarbeitet. Durch die Aktualisierung wird klargestellt, dass auch Einreisende aus Risikogebieten, die „zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Prüfungen" nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, von einer Quarantänepflicht befreit sind. Die neue Verordnung gilt seit dem 18. Juli 2020 und tritt mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier: