Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) und Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen und zwar sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests. Hierzu sind die Bestätigungen gemäß Anlage oder zumindest Dokumente/digitale Nachweise mit dem gleichen Mindestinhalt zu verwenden. Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, müssen sich in einem einfachen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Von der Anmeldung erhalten die unteren Gesundheitsbehörden und das LZG jeweils eine Kopie. Die angemeldeten Arbeitgeber erhalten einen Link zu dem Testnachweisformular.
Die aktuelle Fassung der CoronaTestQuarantäneVO mit den Anlagen finden Sie hier:
CoronaTestQuarantäneVO ab 09.04.2021 wesentliche Änderungen und Anlagen