05.11.2020 Land NRW hat aktualisierte Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und Bußgeldkatalog veröffentlicht
NRW hat heute eine aktualisierte CoronaSchVO und den neuen Bußgeldkatalog hierzu veröffentlicht.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Zulassung musikalischer Bildungsangebote, also auch von Musikschulen. Zudem wurde klargestellt, dass digitale und kontaktfreie Angebote in allen Bereichen zulässig sind.
Andere redaktionelle und inhaltliche Änderungen beruhen auch auf Hinweisen aus den Kommunen. So hat sich gezeigt, dass Mindestabstand und Kontaktbegrenzung doch beide sprachlich erfasst werden sollten. Auch der Hinweis auf eine Beibehaltung des mit der Sperrstunde nach der alten Verordnung geltenden Alkoholverkaufsverbots ab 23.00 Uhr wurde aufgenommen.
Die aktuellen Fassungen finden Sie hier:
Coronaschutzverordnung vom 05.11.2020
Bussgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung