Hier wurde in einem neuen Absatz aufgenommen, dass Beschäftigte auch dann der Testpflicht unterliegen, wenn sie geimpfte oder genesene
Personen sind. Eine Testung muss mindestens einmal pro Kalenderwoche durchgeführt werden.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier:
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) ab 01.01.2022