Die Gemeinden haben die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen und Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.
Inhaltsbereich
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Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW)
Ansprechpartner/in
Herr Berthold Drees | |
Amt / Bereich Fachbereich III Sicherheit und Ordnung Rathaus Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel-Riesenbeck Telefon: 05454 911-134 Telefax: 05454 911-8134 E-Mail: b.drees@hoerstel.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW)