Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.
Inhaltsbereich
Schmutzwassergebühr
Ansprechpartner/in
Herr Oliver Belderink | |
Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 6 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-123 E-Mail: o.belderink@hoerstel.de |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro/cbm Abwasser. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Die SWTE Netz GmbH & Co. KG. übernimmt als Dienstleister der Stadt Hörstel die Aufgabe der Gebührenabrechnung der Schmutzwassergebühr.