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Schmutzwassergebühr

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Herr Oliver BelderinkStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 Finanzen
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 6 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-123
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro/cbm Abwasser. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

Die SWTE Netz GmbH & Co. KG. übernimmt als Dienstleister der Stadt Hörstel die Aufgabe der Gebührenabrechnung der Schmutzwassergebühr.

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