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Schädlingsbekämpfung

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Herr Marcel KalischStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-134
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden und Hinweisen über Schädlingsbefall in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken sowie Erlass von Ordnungsverfügungen zur Schädlingsbekämpfung nach dem Bundesseuchengesetz. Veranlassung der Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flußufern und im Kanalnetz.

Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung ist der Eigentümer des privaten Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich. Nur in den Fällen, in denen eine Bekämpfung nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, können vom Ordnungsamt Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der vorgetragenen Beschwerden und Hinweise wird der Befall an Ort und Stelle festgestellt und ggf. durch Erlass einer Ordnungsverfügung nach dem Bundesseuchengesetz Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und durchgesetzt.

Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen usw. wird die Bekämpfung vom Ordnungsamt veranlasst.

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