Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Personen unter 18 Jahre ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eintragungen der Kinder in den Pass der Eltern sind nicht mehr möglich.
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist eine entsprechende Ermächtigung der Hauptwohnsitzgemeinde notwendig.)
- Ein Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.