Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Er ist nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein gültig. Falls bei Antragstellung nur der alte Führerschein vorliegt, muss zeitgleich der EU-Kartenführerschein beantragt werden.
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Internationaler Fühererschein
Ansprechpartner/in
Frau Angela Buschhüter | |
Amt / Bereich Fachbereich III Sicherheit und Ordnung Rathaus Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel-Riesenbeck Telefon: 05454 911-139 Telefax: 05454 911-8139 E-Mail: a.buschhueter@hoerstel.de | |
Frau Petra Blömker | |
Amt / Bereich Fachbereich III Sicherheit und Ordnung › Bürgeramt Rathaus Tiefer Weg, Zimmer 1 // EG Tiefer Weg 5 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-138 Telefax: 05454 911-8138 E-Mail: p.bloemker@hoerstel.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterschriebenen Antrag
- beglaubigte Kopie des Führerscheines
- 1 Lichtbild (auf der Rückseite mit Namen versehen)
Welche Gebühren fallen an?
16,30 Euro für den internationalen Führerschein
45,40 Euro bei gleichzeitiger Beantragung des EU-Kartenführerscheines