Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 5,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige.
Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom 500 EUR übersteigenden Mehrwert.)
Eine Übersicht über die momentanen Fundstücken im Fundbüro der Stadt Hörstel finden Sie im Portal GMS FunduS.
Inhaltsbereich
Fundsachen
Ansprechpartner/in
Frau Angela Buschhüter | |
Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-139 E-Mail: a.buschhueter@hoerstel.de | |
Frau Linda Freitag | |
Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-230 E-Mail: l.freitag@hoerstel.de |