Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde in die Stadt Hörstel?
Innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden. Eine vorherige Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzbehörde ist nicht erforderlich und erfolgt automatisch nach Anmeldung.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen